Hausordnung der Oberschule G. E. Lessing Lengenfeld

 

I. ALLGEMEINE FESTLEGUNGEN

1.         Alle Schüler nehmen aufeinander Rücksicht. Niemand übt Gewalt gegen andere aus.

2.         Schüler und Lehrer grüßen sich im Schulhaus bzw. auf dem Schulgelände.

3.         Mit dem Schuleigentum ist pfleglich umzugehen. Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Zerstörungen, Beschädigungen sowie Verunreinigungen hat der Verursacher für den Schaden aufzukommen bzw. diesen zu beheben.

4.         Mäntel, Jacken und Anoraks sind in der Schülergarderobe aufzubewahren.

5.         Das Tragen von Kopfbedeckungen im Schulhaus ist aus religiösen oder anderen zwingenden Gründen erlaubt.

6.         Die Schule schließt jegliche Haftung für Wertsachen aus. Geldbörsen sind nie unbeaufsichtigt zu lassen.

7.         Das Mitführen von Waffen jeglicher Art und anderer gefährlicher Gegenstände ist untersagt.

8.         Film-, Ton- und Fotoaufnahmen bedürfen grundsätzlich einer Genehmigung der Schule.

9.         Die Benutzung des Handys/Smartphones ist nur mit Genehmigung des Lehrers erlaubt. Mitgeführte Handys sind während der Schulzeit abzuschalten.

10.      Das Anhören von Musik in den Pausen ist nur über Kopfhörer zulässig. Handys/Smartphones sind als Abspielgeräte ausgeschlossen.

11.      Politische und religiöse Aktivitäten jeglicher Art (Propaganda und Veröffentlichungen von Parteien, politischen und religiösen Organisationen) sind nicht erlaubt.

12.      Während der Unterrichtszeit herrscht im gesamten Schulgelände, in den Schulgebäuden, Turnhallen und im Sichtbereich der Schule Rauchverbot. 

13.      Der Genuss und die Verbreitung alkoholischer und aufputschender Getränke sowie sonstiger Rauschmittel sind vor und während sämtlicher Unterrichts- und Schulveranstaltungen verboten.

14.      Schüler ab Klassenstufe 7 dürfen das Schulgelände in Freistunden und zwischen      der 6. und 7. Stunde unter folgenden Bedingungen verlassen:

-       Das Verlassen des Schulgeländes dient ausschließlich der Verpflegung.

-       Die Eltern haben schriftlich ihr Einverständnis erklärt; dieses Schreiben ist im Sekretariat hinterlegt.

Beim Verlassen des Schulgeländes in Freistunden besteht darüber hinaus die Pflicht zur Ab- und Rückmeldung im Sekretariat.

15.      Das Befahren der Schulauffahrt und des Hofes ist außer mit Sondergenehmigung während der Unterrichtszeit nicht gestattet. Fahrzeuge sind grundsätzlich auf die dafür vorgesehenen Plätze abzustellen. 


II. DIE UNTERRICHTSSTUNDEN

1.         Die erste Unterrichtsstunde beginnt 7:30 Uhr und Einlassschluss ist 7:25 Uhr. Die Schüler, die zu spät zum Unterricht kommen, melden sich im Sekretariat der oberen Schule und begeben sich anschließend in ihre Klassen.

2.         Vor jedem Unterricht sind alle Schüler unterrichtsbereit. Der Ordnungsdienst sorgt für eine saubere Tafel.

3.         Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer im Klassenzimmer bzw. Fachunterrichtsraum sein, meldet dies der Klassensprecher oder sein Stellvertreter im Sekretariat.

4.         Während des Unterrichts sind Essen und Kaugummikauen untersagt.

5.         Jeder Schüler führt ein Hausaufgabenheft, aus dem die planmäßigen wöchentlichen Unterrichtsstunden ersichtlich sind.

6.         In die Fachunterrichtsräume wechseln die Schüler erst mit dem Vorklingeln. Wenn das Klassenzimmer in dieser Stunde durch eine andere Klasse belegt wird, nimmt jeder seine Schultasche mit in den Fachunterrichtsraum. (Ausgenommen sind Chemie und Physik, dort gelten Sonderregelungen.)
Schüler, die das Gebäude wechseln müssen, gehen zum Vorbereitungsklingeln zügig in das jeweils andere Gebäude, so dass sie pünktlich zum Unterricht erscheinen.

7.         Nach der letzten Stunde laut Zimmerplan, werden die Unterrichtsräume aufgeräumt. (Tafel gründlich säubern, Fenster schließen, Stühle hochstellen, Papierkörbe vor die Tür stellen, in den Wintermonaten Heizkörperventile auf 3 drehen!)


III. UNSERE PAUSENORDNUNG

1.         Mit dem Vorklingeln gehen die Schüler umgehend in die Zimmer und schließen die Tür. Jeder begibt sich an seinen Platz und legt seine Unterrichtsmaterialien bereit.

2.         In der 9:00 Uhr – Pause ist für die Schüler der 5. und 6. Klassen Hofpause. Die Schüler der Klassen 7-10 entscheiden jeweils selbst, ob sie auf den Hof gehen oder im Gebäude bleiben. In der 2. großen Pause gehen alle Schüler, die in der unteren Schule Unterricht haben, auf den Hof. Es ist prinzipiell keine Hofpause, wenn die rote Lampe im Treppenhaus leuchtet.

3.         Das Fußballspielen ist auf dem Hof untersagt. Beim Spielen ist Rücksicht auf andere Schüler zu nehmen. Mit den Spielgeräten ist sorgsam umzugehen.

4.         Treten in der Pause Probleme auf, wenden sich die Schüler an den aufsichtführenden Lehrer.

5.         Aus Sicherheitsgründen dürfen Fenster in den Pausen nur gekippt werden.

6.         Das Sitzen auf den Tischen ist nicht gestattet.

Diese Hausordnung wurde am 27.04.2017 von der Schulkonferenz beschlossen. 

Die geänderte Hausordnung, beschlossen am 17.09.2019 durch die Schulkonferenz, tritt am 18.09.2019 in Kraft.

Anke Barth, Schulleiterin und Vorsitzende der Schulkonferenz 

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